Broschüre der Abschlussstufe

Vorwort

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Erziehungsberechtigte,

liebe Lehrkräfte,


mit dieser Informationsbroschüre möchten wir die Arbeit in der Abschlussstufe der Schule am Marsbruch vorstellen. Wir möchten Kontaktdaten der Werkstätten für behinderte Menschen sowie Kontaktdaten verschiedener Wohnmöglichkeiten weitergeben. Diese Broschüre hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Grundlage sein für Gespräche und Austausch.


Auf gute Zusammenarbeit!

Die Abschlussstufenkonferenz

Konzepte und Inhalte der Abschlussstufe

Die Abschlussstufe umfasst die Klassen 8 bis 10. Um die Vollzeit- und Berufsschulpflicht zu erfüllen, ist im Einzelfall ein zusätzliches Schuljahr möglich (s.a. II.C. Verlängerung der Schulzeit). Ziel der Abschlussstufenarbeit ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf entsprechende Schulabschlüsse für die nachschulische Lebens- und Arbeitswelt. Innerhalb der Abschlussstufe nehmen die Themen „Arbeit, Wohnen, Sicherung der Lebensbedingungen, Persönlichkeitsentwicklung und Freizeitgestaltung“ eine wichtige Rolle ein.


Als weitere Organisationsform zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt werden Praxistag und Betriebspraktika angeboten. Der Praxistag soll vor allem auf das nachschulische Leben und auf die Anforderungen der Arbeitsprozesse in einer Werkstatt für behinderte Menschen vorbereiten. Außerdem bietet er den Schülerinnen und Schülern Trainingsmöglichkeiten für Alltagstätigkeiten, die für ein individuell selbstbestimmtes Leben bedeutsam sind.


Zuständigkeiten

Der überwiegende Teil der inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben wird von der „Konferenz Abschlussstufe“ geleistet.


Team Abschlussstufe:


Konferenzleitung Organisation Praxistag Berufliche Orientierung (StuBO)
Dorothea Braun,
Silke Nelson
Katharina Oser

Claudia Schrammel,
Barbara Riesberg


Schulzeitverlängerung

Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Hierbei ist zu beachten, dass das Schuljahr gemäß § 7 Abs. 1 SchulG am 01. August beginnt und am 31. Juli endet, unabhängig von der Lage der Sommerferien.


Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen, sollte ihr Kind das 18. Lebensjahr mit Ablauf der jeweiligen Schulbesuchsjahre noch nicht begonnen haben. Die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen erfolgt erst mit dem 18. Lebensjahr.


Befreiung von der Berufsschulpflicht

Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, werden in der Werkstatt für behinderte Menschen nicht aufgenommen. Für die Geburtsmonate Juli und August ergibt sich dann in Einzelfällen die Situation, dass die Entlassschülerin oder der Entlassschüler noch nicht volljährig ist und noch nicht in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurde. Für diese Sondersituation muss eine Befreiung von der Berufsschulpflicht bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden. Diese Befreiung ist für das Aufnahmeverfahren in die Werkstatt notwendig. In diesen Sonderfällen berät die Schule die Erziehungsberechtigten und hat dafür ein formloses Antragsschreiben vorbereitet.


Schule und Unterricht

Im Rahmen des Unterrichts liegt der Schwerpunkt innerhalb der Abschlussstufe auf der Vorbereitung auf das nachschulische Leben. Dem Fach Arbeitslehre kommt eine große Bedeutung zu. Hier werden alle Schülerinnen und Schüler individuell gefördert. Die Themen Wohnen, Arbeiten und Freizeit werden innerhalb der Klasse im Fach Arbeitslehre und klassenübergreifend innerhalb der Beruflichen Orientierung behandelt.


Praxistag

Ziele und Inhalte des Praxistags orientieren sich an den Bedürfnissen der nachschulischen Arbeits- und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und zielen auf eine Förderung der Schlüsselqualifikationen:

  • Handlungskompetenz- ganzheitliche Qualifikation und Motivation
  • Fachkompetenz- Fachkönnen, Fachwissen
  • Methodenkompetenz- Lern- und Arbeitsmethoden
  • Sozialkompetenz- Zusammenarbeit und Kommunikation

Im Praxistag werden folgende Gruppen angeboten:

  • Café und mehr
  • Mobilität
  • -Umwelt
  • UK- Werkstatt

Schülerinnen und Schüler nehmen jeweils ein Schulhalbjahr lang an einer Praxistaggruppe teil. Außerhalb ihres gewohnten Klassenumfeldes arbeiten sie fünf Stunden mit neuen Lehrkräften sowie anderen Mitschülerinnen und Mitschülern zusammen. Nach dem Halbjahr erfolgt ein Wechsel in eine andere Gruppe. So können Schülerinnen und Schüler verschiedenartige Arbeitsbereiche kennen lernen. Am Ende des Halbjahres erhalten die Schülerinnen eine standardisierte Beurteilung über ihre Leistungen.


Die einzelnen Praxistaggruppen gehen jeweils individuell auf die Bedürfnisse der halbjährlich wechselnden Gruppenkonstellationen ein und passen ihre Arbeitsanforderungen den Gruppen an.


Weitere unterrichtliche Angebote

18 PLUS – Ich werde volljährig

Dieses Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klasse 10, die nach den Richtlinien und Lehrplänen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung oder Lernen unterrichtet werden. Ziel dieses Projekts ist, den Schülerinnen und Schülern ihre Rechte und Pflichten bei Erreichen ihrer Volljährigkeit zu vermitteln. Themen wie Grundrechte, Wahlrecht, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Vertragspartner, Pflichten, gesetzliche Betreuung und deren Bedeutung werden besprochen.


Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA-StAr)

Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Handicaps

Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es das landesweite Übergangssystem Schule – Beruf. Schülerinnen und Schüler mit der Perspektive der Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt werden bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler werden durch Herrn Röhring vom Integrationsfachdienst und die Lehrerinnen und Lehrer begleitet. Ziel ist es, individuelle Möglichkeiten der nachschulischen Arbeits-Perspektive für unsere Schülerinnen und Schüler zu besprechen. Inhalte der Beruflichen Orientierung sind die Potenzialanalyse, die Berufsfelderkundung, die Begleitung bei Praktika sowie die Zusammenarbeit mit den Rehaberatungskräften der Agentur für Arbeit.


Betriebspraktika – Berufsvorbereitung

Betriebspraktika sind elementarer Bestandteil der Vorbereitung auf das Erwerbsleben. Da der überwiegende Teil unserer Schülerinnen und Schüler in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ihren Arbeitsplatz finden wird, ist eine enge Zusammenarbeit mit den WfbMs selbstverständlich. Wir sind bemüht, in Betrieben außerhalb einer WfbM Praktika zu realisieren.


Praktika werden mit den WfbMs langfristig geplant, ein intensiver Austausch von Informationen und das persönliche Kennenlernen der SchülerInnen zur besseren Vorbereitung sind selbstverständlich. Schülerinnen der Klassen 9 und 10 mit der Perspektive „Allgemeiner Arbeitsmarkt“ werden intensiv mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes betreut. Die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen ist wichtig.


Berufswegeplanungsgespräche für Schülerinnen und Schüler, die nach den Richtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung unterrichtet werden, gehören mit zur Vorbereitung auf das nachschulische Leben. Eingeladen werden die Schülerin mit den Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrerin, der Integrationsfachdienst sowie die zuständigen Koordinatorinnen für Berufs- und Studienorientierung der Schule. Dann wird gemeinsam mit der Schülerin der mögliche zukünftige Werdegang besprochen und gemeinsam geplant.


Für Schülerinnen mit einer komplexen Behinderung sollen individuelle Zukunftsgespräche mit allen Beteiligten geführt und die Möglichkeiten der nachschulischen Versorgung besprochen werden.


Die Zeit nach der Schule

Wohnen

Kurzzeiteinrichtungen

Das Thema „Wohnen“ ist Teil des Unterrichts in der Abschlussstufe. Verschiedene Wohnformen werden vorgestellt und besprochen. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene Vorstellung bezüglich ihrer Zukunft hinsichtlich möglicher Wohnformen entwickeln. Die Kurzzeitpflege bietet Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung eine tage- und wochenweise Unterbringung in der Kurzzeitpflegewohnung an - zur Entlastung im Alltag, für Urlaub und zur Erholung aber auch in Notsituationen wie Krankheit.

Beispiele sind das Wohnen auf Zeit in Unna und die „Kleine Oase“ in Datteln:


Wohnen auf Zeit
Pappelweg 17
59423 Unna

Telefon: 02303 / 98 62 20
Internet: http://www.waz-unna.de
Kleine Oase
Hagener Kirchweg 14
45711 Datteln

Telefon: 02363 / 67 77
Internet: https://kinderheilstaette.de/kleineoasedatteln


Wohnberatung und Selbstständigkeitstraining

Die Lebenshilfe bietet für Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung ab 16 Jahren, die später in einer eigenen Wohnung leben wollen und hierfür noch Dinge üben möchten, eine Wohnschule und regelmäßige Wohntreffs an.

Außerdem unterstützt die Wohnberatung der Lebenshilfe Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Entscheidung für eine passende Wohnform.

Ansprechpartnerin ist Frau Hennig-Gruber (Telefon: 0231 / 13 88 91 34)


Weitere Informationen: https://www.lebenshilfe-dortmund.de


Rechtliche Betreuung

Menschen mit Behinderung sind oft auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf Unterstützung angewiesen. Das Recht zur Vertretung des volljährigen Kindes (elterliche Sorge) zum Beispiel gegenüber Ärztinnen und Ärzten endet mit dem 18. Geburtstag.


Ist die rechtliche Vertretung durch Eltern, Angehörige oder Dritte erforderlich, sollte dafür rechtzeitig eine rechtliche Betreuung angeregt werden. Die Anregung der Betreuung sollte von den Eltern ausgehen. Die Erziehungsberechtigten übernehmen nicht automatisch bei Volljährigkeit ihres Kindes die rechtliche Vertretung. Die Betreuung muss vom Gericht angeordnet werden.


Das Betreuungsgericht entscheidet über die Anordnung der rechtlichen Betreuung. Das Betreuungsgericht entscheidet auch darüber, wer zur rechtlichen Betreuerin bestellt wird. Das Betreuungsgericht legt auch fest, für welche Aufgaben-Bereiche die Betreuung notwendig ist.

Mögliche und häufige Aufgabenbereiche sind:

  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungen
  • Wohnungsangelegenheiten, ggf. Vertretung gegenüber dem Wohnheim
  • Entgegennahmen und Öffnen der Post

Beratung und Unterstützung zur Anregung der Betreuung erhalten Eltern im Vorfeld durch den Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund e.V.


Betreuungsverein der Lebenshilfe

Ansprechpartner: Herr Rüberg

Brüderweg 22

44135 Dortmund

Telefon: 0231 / 54 95 70 20

Internet: http://www.btv-lebenshilfe-dortmund.de

E-Mail: rueberg@btv-lebenshilfe-dortmund.de


Anschriften der zuständigen Betreuungsgerichte:

Amtsgericht Dortmund
Gerichtsstraße 22
44135 Dortmund
Amtsgericht Unna
Friedrich-Ebert-Straße 65a
59425 Unna


Die Dauer der rechtlichen Betreuung ist begrenzt. Spätestens nach sieben Jahren muss erneut darüber entschieden werden. Die betreute Person kann jederzeit Beschwerde gegen die Betreuung einlegen.


Weitere Informationen unter: http://www.sonderpaed-online.de/wiss/betreu/betreu.htm


Hier finden Sie auch Antworten auf weitere Fragen bzgl. Menschen mit geistiger Behinderung nach dem Betreuungsgesetz.


Arbeit (Kooperationspartnerinnen und -partner)

Agentur für Arbeit

Die Beratung durch die Agentur für Arbeit Dortmund ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Berufsberatung. Die Reha-Beratung durch die Agentur für Arbeit ist eine entscheidende Voraussetzung für alle beruflichen Bildungsmaßnahmen, die durch die Agentur finanziert werden. Dies gilt auch für die Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Sie findet in der Regel im vorletzten Schulbesuchsjahr statt.


Agentur für Arbeit

Steinstr. 39

44147 Dortmund


Für Schülerinnen und Schüler des Kreises Unna findet die Erstberatung ebenfalls durch die Agentur für Arbeit Dortmund statt. Nach Erstellung der Unterlagen werden diese an die zuständige Agentur des Wohnortes überwiesen. Dort findet die weitergehende Beratung statt, Entscheidungen für Maßnahmen der beruflichen Eingliederung werden ebenfalls dort getroffen.


Werkstätten für behinderte Menschen

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

a) eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.


b) sie fördert den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnah-men. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.


Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen, unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. (in Anlehnung an SGB IX, § 136).


Im Einzugsbereich unserer Schule gibt es insgesamt sieben WfbMs, mit denen wir zusammenarbeiten.

Einzugsbereich Schulische Ansprechpartinerin Kontaktdaten der WfbM
Dortmund Claudia Schrammel Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Dortmund GmbH
Lindenhorster Str. 38
44147 Dortmund
Telefon: 0231 / 84 75 0
Internet: http://www.awo-werkstaetten.de
Dortmund Claudia Schrammel Werkstätten Gottessegen gemeinnützige GmbH
Kobbendelle 40
44229 Dortmund
Telefon: 0231 / 97 38 0
Internet: http://www.wfb-gottessegen.de
Dortmund Claudia Schrammel Werkstatt Über den Teichen GmbH
Oberevinger Str. 149
Telefon: 0231 / 98 80 0
Internet: http://www.wuet.de
Bönen
Fröndenberg
Holzwickede
Massen
Stadt Unna

(Kreis Unna)

Barbara Riesberg Hellweg-Werkstätten
Betriebsteil Dietrich-Bonhoeffer-Werkstatt

Max-von-Laue-Straße 1
59423 Unna
Telefon: 02303 / 25 83 20
Bergkamen
Holzwickede
Kamen
Stadt Unna

(Kreis Unna)
Barbara Riesberg Hellweg Werkstätten
Betriebsteil Martin-Luther-King Werkstatt

Südkamener Str. 52
59174 Kamen
Telefon: 02307 / 92 40 40
Schwerte

(Kreis Unna)
Barbara Riesberg Iserlohner Werkstätten
Niddastr. 7
58636 Iserlohn
Telefon: 02371 / 97 66 0
Ascheberg
Lüdinghausen
Olfen
Selm
Werne

(Kreis Unna)
Barbara Riesberg Caritas-Werkstätten Nordkirchen
Mühlenstr. 60
59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 / 91 40
Lünen

(Kreis Unna)
Barbara Riesberg Caritas-Werkstatt Lünen
Betriebsstätte Lünen-Lippholthausen

In den Telgen 5
44536 Lünen
Telefon: 02306 / 98 01 29 50
Internet: http://www.caritas-coesfeld.de


Koordination für Berufliche Orientierung (StuBo)

Die Schulleitung benennt Koordinatorinnen oder Koordinatoren für Berufliche Orientierung als Ansprechpersonen für dieses Themenfeld nach innen und außen.

Sie kooperieren mit:

  • der Agentur für Arbeit - Organisation der jährlichen Berufsberatung, Kommunikation zu Fragen der individuellen Vorbereitung und nachschulischen Fördermaßnahmen
  • dem Integrationsfachdienstes (IFD)
  • den Sozialen Diensten der WfbM – Planung von Betriebspraktika, Kommunikation zum Übergang Schule – WfbM, Hospitation der Sozialen Dienste in unserer Schule
  • den Klassenteams – Vermittlung der Kontakte zum IFD, Hilfe bei der Vermittlung von Praktika außerhalb der WfbM, Leitung der Berufswahlgespräche

Sprechstunde

Für Schülerinnen, Lehrerinnen, Erziehungsberechtigte, Kolleginnen:

  • montags: 13:40 bis 14:30 Uhr
    (weitere Termine sind nach Absprache möglich)
  • Telefon: 0231 / 53470-2196

Bei Bedarf kann eine Nachricht in das StuBO-Fach im Verwaltungsbereich hinterlegt werden.


Schulsozialarbeit

Murat Cobanoglu arbeitet als Schulsozialarbeiter an der Schule am Marsbruch. Er berät Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Bereich des Übergangs von der Schule in das nachschulische Leben. Er unterstützt bei der Beantragung der gesetzlichen Betreuung oder berät zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Seine Telefonnummer lautet 0231 / 53470-2106 (intern *2106).


Integrationsfachdienst (IFD)

Das Angebot des Integrationsfachdienstes (IFD) richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Entsprechend dem SGB IX kann er bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Ziel ist die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Der IFD arbeitet hierbei im Auftrage des Integrationsamtes, der Agentur für Arbeit, der ARGE sowie sonstiger REHA-Träger.


Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Röhring (Telefon: 0231 / 58 97 84 14) wenden.


Berufskolleg

Alle Bildungsgänge am Berufskolleg führen zu einer beruflichen Qualifizierung. Mit der beruflichen Qualifizierung können in der Regel alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt oder sämtliche allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II erworben werden.


Beispiel: Das Werner-Richard-Berufskolleg ist ein Förderberufskolleg für junge Menschen mit einer Körperbehinderung, die auf das Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet werden möchten. Kleine Klassen sowie individuelle, der Behinderung angepasste Förderung und über den regulären Stundenrahmen hinaus erteilte individueller schulischer Förderunterricht werden hier angeboten.


Werner-Richard-Berufskolleg

Am Grünewald 10-12

58300 Wetter

Telefon: 02335 / 63 97 81 0

Internet: http://www.berufskolleg-volmarstein.de


Unsere Kooperation

Wir arbeiten eng mit dem Werner-Richard-Berufskolleg zusammen. In Absprache organisieren wir sowohl eintägige Besuche als auch mehrwöchige Praktika für unsere Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9. Zum Abschluss der Praktika erhalten sie detaillierte Rück-meldungen zum Leistungsstand. So gewinnen auch Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte unserer Schule frühzeitig einen Eindruck, ob das Berufskolleg eine realistische Wahl für die Zukunft der Jugendlichen sein kann.


Berufsbildungswerke (BBW)

Die Berufsbildungswerke sind überregionale Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung ermöglichen. Ziel der Berufsbildungswerke ist die Eingliederung dieser jungen Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie deren persönliche, soziale und gesellschaftliche Integration. Daher bieten die BBW nicht nur Ausbildungsstätten und Schulen an, sondern auch Internate, Freizeitangebote und fachliche Betreuung, die die Rehabilitation der jungen Menschen unterstützen.


Berufsbildungswerk Volmarstein

Im Berufsbildungswerk der Evangelischen Stiftung Volmarstein werden körperbehinderte Jugendliche ausgebildet. Kaufmännische Berufe und Berufe in den Bereichen Agrarwirt-schaft, Elektrotechnik, Metall, Druck, verschiedene Handwerksberufe, sowie Hauswirtschaft und Ernährungslehre gehören zum umfassenden Angebot dieses BBW. Aufge-nommen werden körperbehinderte junge Menschen im Alter von etwa 15 bis 25 Jahren. Die Ausbildungen dauern zwischen 24 und 42 Monaten und enden mit anerkannten Abschlussprüfungen.


Zur Erlangung der Ausbildungsreife können als berufsvorbereitende Maßnahmen Arbeitserprobungen, Eignungsabklärungen oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die von Meistern und Ausbildern verschiedener Berufsbereiche betreut werden.


Berufsbildungswerk Volmarstein

Am Grünewald 10-12

58300 Wetter

Telefon: 02335 / 63 90

E-Mail: bbw-volmarstein@esv.de

Internet: http://www.bbw-volmarstein.de